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vom 10. November 2011 vom 8. November 2011 vom 5. November 2011 vom 4. November 2011 vom 3. November 2011 vom 2. November 2011

Das Bürgerliches Gesetzbuch

Nach mir bekannten Angaben wurde das Bürgerliche Gesetzbuch zum ersten Mal am 18. August 1896 verkündet!

Wenn man bedenkt, dass dieses Werk letztmalig am 27. Juli 2011 geändert wurde und in der mir vorliegenden Fassung mittlerweile über 406 Seiten verfügt, müsste man meinen, darin sei alles Notwendige geregelt. Ein großer Irrtum.

Ich selbst hab es bis heute, wie wohl viele von euch auch, noch nie ganz gelesen. Persönlich halte ich das so, wenn mich was interessiert, dann schau ich schon mal rein, hoffe aber inständig, dass ich nie darauf zurückgreifen muss. Auch ein großer Irrtum.

So manches Problem im Leben ließe sich vermeiden, wenn man doch das ein oder andere vorher gewusst hätte... so viel dazu.

Es gab mal Zeiten, wohl aber auch nur in der Wunschvorstellung, dass ein Handschlag gilt und wie ein schriftlicher Vertrag bindend ist und dass man bei der Rechtsprechung nach dem Grundsatz von “TREU UND GLAUBEN” verfährt. Wieder ein großer Irrtum.

Leider ist es nun mal so, dass Abmachungen, Vereinbarungen, Verträge etc. dazu da sind gebrochen zu werden und ganze Berufsstände von diesem Umstand sehr gut leben können.

Doch ich bin mir sicher, hätten wir kein Grundgesetz, kein Bürgerliches Gesetzbuch, keine Verordnungen, keine Verträge, etc., es wäre viel, viel schlimmer.

Klick einfach auf BGB dann kommst du direkt zum BGM als PDF-Dokument!